Re: Für mehr Gleichberechtigung / Anti-Diskr.Gesetz

JürgenB, Friday, 21.01.2005, 16:22 (vor 7463 Tagen) @ Skirttrender

Hi Theo,
schau Dir das geplante Anti-Diskriminierungs-Gesetz an.
Ich denke, daß würde für uns auch (fast) alle Probleme lösen, bzw. mehr erlauben.

Bitte sehr:

aus www.lawchannel.de
Anti-Diskriminierungsgesetz und EU-Richtlinien

Das Anti-Diskriminierungsgesetz (ADG) dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien, die der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beschlossen haben. Die Bundesrepublik ist als EU-Mitglied verpflichtet, diese Richtlinien – meist im Wege eines Gesetzes – in Deutschland umzusetzen.
Die Richtlinien verlangen, dass dem Gebot des Gleichbehandlungs-grundsatzes in Beschäftigung und Beruf sowie im zivil- und sozialrechtlichen Bereich Genüge getan wird. Insbesondere soll die Antirassismus-Richtlinie des Europäischen Rats (2000/43/EG) Benachteiligungen von Menschen im Hinblick auf ihre ethnische Herkunft oder Zugehörigkeit verhindern.

In weiteren Richtlinien werden die Merkmale Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität einbezogen. Die bestehenden rechtlichen Instrumente zum Schutz vor Ungleichbehandlung werden ausgebaut. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes soll der Zugang zu Bildung, Gesundheits- und Sozialleistungen und zu öffentlich angebotenen Gütern besser gewährleistet werden.

Obwohl zunächst eine Umsetzung der Richtlinien „Eins zu Eins“ geplant war, geht nunmehr das Antidiskriminierungsgesetz über die europäischen Vorgaben weit hinaus: Abschnitt 3 des Gesetzes enthält Regelungen zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr, die nicht nur der Gleichbehandlung von Menschen unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen soll, sondern darüber hinaus auch die Merkmale Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht einbezieht. Ansonsten seien - so der Gesetzentwurf - „wesentliche Bereiche des rechtlichen Lebens aus dem Benachteiligungschutz ausgeklammert“.

Diese Ausweitung auf dem Gebiet des Privatrechts hat beispielsweise zur Folge, dass ein Vermieter dem Mieter die Wohnung nicht aus Gründen versagen darf, die auf einem der genannten Merkmale beruhen. Oder: Ein Hotel kann nun nicht mehr die Aufnahme gleichgeschlechtlicher Paare verweigern. Auch private Versicherungen dürfen nicht mehr ohne sachlichen Grund nach Alter, Geschlecht etc. differenzieren. Rechtsgeschäfte im so genannten „privaten Nähebereich“ bleiben allerdings grundsätzlich vom Antidiskriminierungsgesetz ausgeschlossen.

Gerade auch im Arbeitsrecht stehen einige Neuregelungen zum Schutz vor Diskriminierung an. So werden Ansprüche auf Schadensersatz des Arbeitnehmers ausgebaut, der Betriebsrat und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft erhalten erweiterte Klagemöglichkeiten. Auf der anderen Seite befürchten Kritiker, dass etwa eine Lohndifferenzierung nach Leistung schwieriger werden könnte. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das Arbeitsleben durch die erwähnten Änderungen im Privatrecht sind noch nicht abzuschätzen. Das Antidiskriminierungsgesetz stärkt jedoch die Rechte des einzelnen Bürgers.

Rechtsanwalt Wolfgang Kotsch
10789 Berlin
Tel. 030 / 21 91 79 40
E-Mail: RAKotsch@gmx.de


Gruß
JürgenB


gesamter Thread: