Re: is so
Lediglich § 183 Absatz 1 gibt Anlass zur Diskussion.
Und das ist dieser:
"(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Bevor ich das nachgelesen hatte, war ich leicht verwirrt von Deinem Posting.
Jetzt fragt sich nur noch, wie eine "exhibitionistische Handlung" definiert
ist und wieso Frauen nicht dazu fähig sind.Und von wann diese Gesetze
sind.
Gruß,
Marc
Exhibitionismus bei Frauen ist nur anstößig, wenn sich jemand darüber aufregt. Dann ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses, und die betreffende Frau wird "des Platzes verwiesen".
Exhibitionismus bei Männern wird grundsätzlich immer als Straftat geahndet. Da Männer von Grund auf böse sind.
Diese Praxis bestätigten mir vor wenigen Wochen ein paar Aktive, die Foto- und Videoaufnahmen für eine Website machten. Sie schafften es, die wahrlich nicht sehr große Innenstadt nur mit Schuh begleitet zu durchqueren. Einzig in der Altstadt erregten sich einige der Anlieger und riefen die Polizei. Die beteiligten Frauen wurden des Platzes verwiesen. Zuvor mußten sie sich ankleiden. Die Beteiligten bestätigten mir, daß Männer gnadenlos eingebuchtet würden.
So gleich sind Mann und Frau.
Gruß,
Wolfgang
Und von wann diese Gesetze