Re: ...und sie auch reinschreiben ;-)

Marc, Thursday, 28.11.2002, 21:02 (vor 8544 Tagen) @ ATH

Lediglich § 183 Absatz 1 gibt Anlass zur Diskussion.

Und das ist dieser:
"(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Bevor ich das nachgelesen hatte, war ich leicht verwirrt von Deinem Posting.

Jetzt fragt sich nur noch, wie eine "exhibitionistische Handlung" definiert
ist und wieso Frauen nicht dazu fähig sind. ;-) Und von wann diese Gesetze
sind.

Gruß,

Marc


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