Immer an der Originalquelle gucken
Ich weiß nicht, was dem Sternredakteur da wieder mal so durch den Kopf geht.
Aber ich würde mir lieber die Originalquelle (Bundesministerium der Justiz) mal angucken:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__183.html
Zitat:"(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1bestraft wird."
Lediglich § 183 Absatz 1 gibt Anlass zur Diskussion.
Aber im Allgemeinen stimmt es schon, dass eine weitverbreitete Meinung dazu vorliegt, dass Frauen immer hochheilig sind und Männer von Haus aus schon böse geboren werden.
Grüße ATH