Re: Nach-Partybegegnung der nicht mehr ganz so netten Art
Hallo Susu,
bitte entschuldige daß ich in keinster Weise nachvollziehen kann wie du auf die Idee kommst auch nur einen kleinen Teil der Schuld bei Dir zu suchen.
Was du beschrieben hast erfüllt den Tatbestand des Raubes (§250StGB (1-5Jahre Haft)) wenn man die Täter als Bande betrachtet die das wiederholt macht, den des schweren Raubes ((§251StGB (5-10 Jahre Haft)) und einer Körperverletzung. Ich kann nicht einsehen, daß man auch nur die geringste Schuld haben soll wenn man Opfer eines Verbrechens wird, egal wie man gekleidet ist.
Ich hoffe Du hast entsprechende Anzeige erstattet und die Ermittlungen verlaufen erfolgreich.
Ralph