Re: wichtige erklärung !!!!!!
Werter Kollege Correll!
Anläßlich Ihrer Aktivitäten haben wir uns als oberste Bundesaufsichtbehörde näher über diesen Fall informiert.
Wir sind zu dem Schluß gekommen, daß es den hier anwesenden Steuerbürgern offensichtlich Freude bereitet, Röcke zu tragen.
Im Angesicht von Finanzierungslücken und Steuerlöchern im Staatshaushalt und zur Entlastung der Kommunen machen wir uns ernsthaft Gedanken darüber, ob das tragen von Röcken nicht mit einer Vergnügungssteuer belegt werden könnte.
Bitte halten Sie uns über Ihre Aktivitäten diesbezüglich auf dem laufenden.
Frank Busse
Staatssekretär -MdI
Abt. Finanzaufsicht
Werte Herren
Vielleicht sollte dann die Vergnügungssteuer auch für hosentragende Frauen erhoben werden. Zur Zeit wäre das wohl sehr viel einträglicher als bei rocktragenden Männern!
Gruss
heinz (Trägt Rock als Alltags- und Berufskleidung!)