Re: Menschenrechte
Und von staatlicher Seite werden hier doch keine Rockträger verfolgt.
Das fehlte uns gerade noch. Dann müssten aber alle Rockträger verfolgt werden, auch weibliche (Art 3 Abs 3 GG: Verhältnis Staat---> Bürger). Ist aber so schwachsinnig, das würde man nicht mal am 1. April schreiben.
Gruss,
Ferdi