Re: Recht und Gesetz
Hallo alle zusammen?
Stimmt es eigentlich, daß alles was nicht verboten ist, automatisch erlaubt
ist. Entsteht hierdurch ein Rechtsanspruch? Hat der Schiffssteward, dem es
nicht ausdrücklich verboten ist Röcke zu tragen, ein Recht darauf dies zu
tun? Wie sieht das eigentlich aus Sicht eines Juristen aus?
Sven N.
Hallo Sven,
ich bin kein Jurist, aber das ist natürlich eine interessante und wichtige
Frage. Zunächst mal sagt der Artikel 2 GG:
<blockquote>
Artikel 2 [Handlungsfreiheit, Freiheit der Person]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit
er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit
der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines
Gesetzes eingegriffen werden.
</blockquote>
Soweit ich das sehe, steht dort also: "Im Prinzip ja, aber...", und was im
Sittengesetz steht, weiss ich nicht... sollte es allerdings irgendwo vom
Geschlecht abhängen, was erlaubt ist und was nicht, so ist die
Verfassungsmässigkeit einer solchen Regelung anzuzweifeln, denn:
<blockquote>
Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
</blockquote>
Obwohl sich in diesem Punkt das Grundgesetz ja selbst widerspricht... in
Artikel 12a z.B. wird Frauen explizit verboten, Dienst an der Waffe zu leisten.
Aber zum Glück haben EuGH und Bundesverfassungsgericht das endlich gemerkt
Ingos Einwand bezüglich der besonderen rechtlichen Stellung eines Kapitäns
ist allerdings wahrscheinlich auch wahr. Auch wenn das Beispiel mit dem
Schiffssteward sicher von Dir allgemein gemeint war... generell kann ein
Arbeitgeber eben leider auch verlangen, dass bestimmte Kleidungsvorschriften
eingehalten werden, und bekommt vor Arbeitsgerichten sogar Recht, wenn er
Leuten kündigt, die sich nicht daran halten. An diesem Punkt sind wir also
wohl noch auf das individuelle Wohlwollen und unsere Überzeugungsarbeit
angewiesen
Gruss,
Marc
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