Re: Richtlinien - Anfrage
Sehr geehrte Steuerzahler !
Auch die Correll-Behörde wünscht ihnen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest.
Beachten sie aber bitte, daß an gesetzlichen Feiertagen nur Röcke kürzer als 72 cm ab Bund getragen werden dürfen. Von einer Ahndung von Verstößen wird aber derzeit noch abgesehen.
Hochachtungsvoll
Tom Correll
-Entscheidungsbevollmächtigter-
Amt für Stil, Bekleidung und Verhaltensnormen
Abt.: Fest- und Berufsbekleidung
Sehr geehrter Herr C.,
wie sieht die Verordnung denn für halbe Portionen wie mich aus? 36 cm?
Gruß
JürgenB