Spot der Firma New Yorker “Dress for the moment”

Rocky, Monday, 11.08.2003, 13:12 (vor 8275 Tagen)

Hallo,

anbei die Antwort des Deutschen Werberates zu meinem Protest wegen des Werbespots. Man muss also nur einen Grund für die Gewaltanwendung erkennen, dann ist alles ok. Da kann man nur den Kopf schütteln.

Gruß Rocky


Spot der Firma New Yorker “Dress for the moment”


Sehr geehrter Herr ......,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28. Juli 2003 und teilen Ihnen mit, dass die oben genannte Werbung bereits Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens war. Der Werberat ist zu der Auffassung gelangt, dass die o.g. Werbung nicht zu beanstanden ist.

Der Deutsche Werberat, die selbstdisziplinäre Einrichtung der Werbewirtschaft in Deutschland, beanstandet eine werbliche Maßnahme dann, wenn sie gegen die herrschenden gesellschaftlichen Grundüberzeugungen verstößt. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Aussagen oder Darstellungen in der Werbung erfolgen, die gewaltverherrlichend oder verharmlosend sind. Dies ist hier jedoch nicht gegeben.

Dabei wird nicht verkannt, dass es sich unter Geschmacksgesichtspunkten sicherlich um einen Grenzfall handelt. Allerdings ist es dem Deutschen Werberat verwehrt, in Geschmacksfragen verbindliche Leitbilder aufzuzeigen und dementsprechend zu entscheiden. Eine darüber hinausgehende konkrete Aufforderung oder Billigung zu gewalttätigem Verhalten überdehnt jedoch unseres Erachtens den Aussagegehalt der werblichen Maßnahme.

Die angesprochene Zielgruppe, so wie sie nach der Rechtsprechung der Beurteilung zugrunde zu legen ist, kann der werblichen Maßnahme keine Aussage entnehmen, die auf eine Rechtfertigung grundloser Gewaltanwendung hinausläuft. Motiv und Anlass für den Tritt bleiben indifferent.

Der Deutsche Werberat nimmt Kritik, die sich auf Gewaltdarstellungen in der Werbung bezieht sehr ernst. Allerdings ist es ihm verwehrt, eine werbliche Maßnahme zu kritisieren, deren Aussagegehalt derart indifferent ist, dass über den äußeren Anschein hinaus keine weiteren Umstände ersichtlich sind, die auf eine Aufforderung oder Rechtfertigung von Gewaltanwendung hinauslaufen. So liegt es hier, weshalb wir von einer Beanstandung abgesehen haben.

Gleichwohl danken wir für Ihren Hinweis und verbleiben


Mit freundlichen Grüßen
.......

Sitzt Alice S. im Werberat ???? (o.T.)

TomC, Monday, 11.08.2003, 13:39 (vor 8275 Tagen) @ Rocky

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