Aus Schorschs Forum: Wieder ein Fall von Behördenwillkür
Hallo zusammen!
Viele erinnern sich vielleicht noch an den Fall in München vor 2 Jahren, wo ein Rockträger Opfer einer willkürlichen und grundgesetzwidrigen Polizeiaktion wurde. Nun hat es in Düsseldorf wieder so einen Fall gegeben. Hier der Bericht, den ich aus Schorschs Forum übernommen habe, weil der Bericht leider auch nicht in der Online-Ausgabe der Rheinischen Post zu finden war.
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gestern (13.05.03)in der Rheinische Post Lokal-Teil:
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Düsseldorfer Stadtpost 13.05.03
Schau-Lauf in der Altstadt
Mann im Minirock: angeklagt
Er habe bloß eine verlorene Wette eingelöst. Das beteuerte ein 54-jähriger Angeklagter, der vor rund einem Jahr im Minirock und mit knappem Slip in der Altstadt von Polizeibeamten aus dem Verkehr gezogen worden war. Nun musste er sich dafür vor einem Amtsrichter verantworten.
Der Angeklagte gab seinen freizügigen Auftritt im rosafarbenen Röckchen und mit String-Tanga als Ulk aus. Jeden Verdacht, ein Exhibitionist zu sein, wies er weit von sich. Er habe den Rock bei seiner Tour am Burgplatz auch keineswegs gelüpft, wie es in Zeugenaussagen beschrieben war. Allerdings, so räumte er ein, sei ihm "einmal ein Geldstück hingefallen" - und das habe er (trotz knappen Rock) eben aufgehoben. Auch sei das keineswegs seine eigene Kleidung, er habe sich die Sachen bei einer Nachbarin "nur geliehen".
Die Polizei hatte den Mann im Rock bei seinem Schau-Lauf zunächst auch passieren lassen. Als der 54-Jährige in seinem auffälligen Outfit dann aber vom Burgplatz in Richtung Andreaskirche ging (wo gerade eine Hochzeitsgesellschaft versammelt war), hatten die Beamten doch eingegriffen. Nach eindringlicher Ermahnung, auf derlei Scherze künftig zu verzichten, hat der Richter das Verfahren gegen diesen Angeklagten nun eingestellt. Der gelobte, dass sowas "nie wieder" vorkommen werde. Dabei soll der 54-Jährige vor Jahren schon einmal mit einer ähnlichen Aktion in der Altstadt aufgefallen sein - damals bei einem Spaziergang in einem selbstgehäkelten Bikini. wuk
Quelle: Rheinische Post vom 13. Mai 2003, Übernahme eines Forenbeitrags von ropy in Schorschs Forum
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Ich persönlich empfinde das Vorgehen der Staatsmacht als willkürlich und unrechtsstaatlich. Mit mir hätten die das nicht gemacht. Ich kenne meine Rechte und weiss genau, dass es nicht verboten ist, bestimmte Kleidung zu tragen. Nackt ist er ja nicht gewesen und Genitalien hat er auch nicht gezeigt. Ich empfinde das als eklatante Anmassung und Unverschämtheit!
Ob das beschriebene Outfit geschmackvoll war steht auf einem anderen Blatt. Aber Geschmacklosigkeit ist nicht strafbar!
Gruss,
Ferdi