Interessanter Paragraph

Sven N., Wednesday, 27.11.2002, 23:19 (vor 8532 Tagen)

Der Stern berichtet über Exibitionistinnen. Lest selber mal!

Sven N.

Re: Hosen sind doch für Männer...?!

Walter, Wednesday, 27.11.2002, 23:27 (vor 8532 Tagen) @ Sven N.

..............wie DAS beweist!

Schaudernd:

Walter

NONSENS...

Wolfgang, Thursday, 28.11.2002, 01:29 (vor 8532 Tagen) @ Sven N.

Der Stern berichtet über Exibitionistinnen. Lest selber mal!
Sven N.

Nonsens, diese Anspielung, Männerpos wolle niemand sehen.

Ich kenne keine Frauenbude, in der mindestens eine heteral veranlagte Frau residiert, in der nicht irgendein nackter Männerhintern irgendwo an die Wand gepinnt ist.

Vermutlich ist Jean-Jacques Rousseau nicht mehr top modern. Dieser Gedanke könnte einem schon mal vorsichtigerweise kommen, wenn man die Lebensdaten von Herrn Rousseau ansieht: 1712-1778.

Als kleiner Nackedei gilt man schon gleich als böser Perverser, nur weil man zufällig ein Mann ist? Vermutlich sind das Gesetze, die natürlich von Männern gemacht wurden. Diese ewige Bescheidenheit der Männer angeblich zur Verehrung der Frau ist schon extrem krankhaft. Deswegen werden viele Männer aus freien Stücken auch nie in die Röcke finden.

Und wenn dann noch so ein Schwachmat von Mann uralte Zitate auswühlt, um den Zeitgeist zu beschreiben, dann ist das pathologisch hoch zehn!

Gruß,
Wolfgang

Re: Interessanter Paragraph

heinz, Thursday, 28.11.2002, 06:55 (vor 8531 Tagen) @ Sven N.

Der Stern berichtet über Exibitionistinnen. Lest selber mal!
Sven N.


Hallo Sven und andere

Mich berühren solche texte überhaupt nicht. Immer werden solche schwachsinnigen Teenivergleiche (Spears und Co) gemacht, als ob die in ihrer Art so weltbewegend wären [image] .

Gruss
heinz

Immer an der Originalquelle gucken

ATH, Thursday, 28.11.2002, 20:19 (vor 8531 Tagen) @ Sven N.

Ich weiß nicht, was dem Sternredakteur da wieder mal so durch den Kopf geht.

Aber ich würde mir lieber die Originalquelle (Bundesministerium der Justiz) mal angucken:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__183.html

Zitat:"(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1bestraft wird."

Lediglich § 183 Absatz 1 gibt Anlass zur Diskussion.

Aber im Allgemeinen stimmt es schon, dass eine weitverbreitete Meinung dazu vorliegt, dass Frauen immer hochheilig sind und Männer von Haus aus schon böse geboren werden.

Grüße ATH

Re: ...und sie auch reinschreiben ;-)

Marc, Thursday, 28.11.2002, 21:02 (vor 8531 Tagen) @ ATH

Lediglich § 183 Absatz 1 gibt Anlass zur Diskussion.

Und das ist dieser:
"(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Bevor ich das nachgelesen hatte, war ich leicht verwirrt von Deinem Posting.

Jetzt fragt sich nur noch, wie eine "exhibitionistische Handlung" definiert
ist und wieso Frauen nicht dazu fähig sind. ;-) Und von wann diese Gesetze
sind.

Gruß,

Marc

Re: is so

Wolfgang, Friday, 29.11.2002, 02:26 (vor 8531 Tagen) @ Marc

Lediglich § 183 Absatz 1 gibt Anlass zur Diskussion.

Und das ist dieser:
"(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Bevor ich das nachgelesen hatte, war ich leicht verwirrt von Deinem Posting.
Jetzt fragt sich nur noch, wie eine "exhibitionistische Handlung" definiert
ist und wieso Frauen nicht dazu fähig sind. ;-) Und von wann diese Gesetze
sind.
Gruß,
Marc

Exhibitionismus bei Frauen ist nur anstößig, wenn sich jemand darüber aufregt. Dann ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses, und die betreffende Frau wird "des Platzes verwiesen".

Exhibitionismus bei Männern wird grundsätzlich immer als Straftat geahndet. Da Männer von Grund auf böse sind.

Diese Praxis bestätigten mir vor wenigen Wochen ein paar Aktive, die Foto- und Videoaufnahmen für eine Website machten. Sie schafften es, die wahrlich nicht sehr große Innenstadt nur mit Schuh begleitet zu durchqueren. Einzig in der Altstadt erregten sich einige der Anlieger und riefen die Polizei. Die beteiligten Frauen wurden des Platzes verwiesen. Zuvor mußten sie sich ankleiden. Die Beteiligten bestätigten mir, daß Männer gnadenlos eingebuchtet würden.

So gleich sind Mann und Frau.

Gruß,
Wolfgang