Re: Eiscafe

Dirk, Monday, 28.01.2002, 21:28 (vor 8824 Tagen) @ Dieter

Hallo,
Samstagabend in Düren wurde in einer Kneipe ein männliches Objekt,so der Wirt zum Ausgang verwiesen,da er einen langen Rock trug.
Er sei ein nicht tragbares männliches Objekt für unsere Gesllschaft!!
Leider wurde er ebeso von den Gästen behandelt.
Aus Solidarität werde ich diese Kneipe nicht mehr betreten!!

Das ist die falsche Reaktion. Besser wäre es, mit der Rocker-Taskforce dort zu erscheinen. Wie ist die rechtliche Situation eigentlich? Darf der das? Muss er dafür eine Begründung liefern, oder kann er mit dem Hausrecht alles durchsetzen?
Dieter

Hallo Dieter,

eine Kneipe ist was privates und nicht was öffentliches, wie z.B. ein Rathaus. Also kann der Besitzer bestimmen, wer zu ihm ins Haus kommt und wer nicht, auch ohne Begründung. Bei uns in der Disko werden keine Angetrunkenen oder welche mit Turnschuhen reingelassen, auch wenn das Auftreten sonst in Ordnung ist. Da kann man nichts dagegen machen.
Das einzigste, wogegen man angehen könnte, wäre wenn der Wirt einen beleidigt, "Du Tuntenschwein! Verpiss Dich!" Das wäre harter Tobak. Aber, ob da die Anzeige wegen mangelnden öffentlichen Interesses überhaupt weiterverfolgt wird? Wer weiß
Gruß

Dirk


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